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Start›Blog›Zwei Angebote vergleichen: Was zählt?

Zwei Angebote, zwei Preise: Was Sie vergleichen, bevor Sie auf den Beitrag schauen

Inhaltlich geprüft und verantwortet von André Tito (Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Registernummer D-JOOT-NRHZP-02), Stand: Oktober 2026

Beispiel: Ein Malerbetrieb hat zwei Versicherungsangebote auf dem Tisch, beide mit Logo, beide mit einer Zahl unten rechts.

Die Zahl unten rechts hat die Eigenschaft, alles andere auf der Seite unsichtbar zu machen.

Bei einem Angebot steht in der Tätigkeitsliste eine Arbeit mehr, beim anderen sieht die Selbstbeteiligung anders aus. Erst wenn beides dasselbe enthält, sagt der Preis etwas.

Hier steht, was Sie bei Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung nebeneinanderlegen, bevor Sie auf den Beitrag schauen.

Kurz beantwortet

Preis zuletzt. Erst gleich machen, dann auf den Preis schauen: Zwei Angebote sagen nur etwas, wenn sie dasselbe enthalten.

Felder abgleichen. Sechs Felder für den ersten Abgleich: Beitragsart (mit oder ohne Steuer), Zahlweise, Summe und Jahreshöchstleistung, Selbstbeteiligung, Betriebsbeschreibung, Laufzeit.

Nachfragen. Bei jedem Unterschied fragen statt raten; kein Angebot ist allein wegen seines Preises besser oder schlechter.

Heute tun. Beide Angebote nebeneinanderlegen, die sechs Felder abgleichen (Textmarker für jeden Unterschied) und die markierten Stellen dem Anbieter oder Berater als Fragen mitgeben.

Für jedes Angebot: Form, Zahlweise, Laufzeit

Vergleichen Sie Beiträge nur in gleicher Form: mit Versicherungsteuer gegen mit Versicherungsteuer (brutto gegen brutto) oder ohne gegen ohne (netto gegen netto). Brutto und netto sind Branchensprache und stehen nicht im Gesetz: Hier heißt brutto mit Versicherungsteuer und netto ohne.

Auf den Beitrag kommt Versicherungsteuer; die Beitragsrechnung weist sie als eigenen Betrag mit dem Steuersatz aus.

Die Zahlweise ist Vertragssache; die Musterbedingungen nennen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder einmalig. Vergleichen Sie darum, was Sie in einem Jahr insgesamt zahlen.

Laufzeit: Wie lange läuft der Vertrag, bis wann kann ich kündigen, ab welchem Tag gilt der Schutz?

Nur Betriebshaftpflicht: Tätigkeiten, Summe, Selbstbeteiligung

Versichert ist die Haftpflicht aus dem Betrieb, wie er im Versicherungsschein und seinen Nachträgen steht; vergleichbar sind zwei Angebote darum nur, wenn dort dieselben Tätigkeiten stehen.

Die Versicherungssumme ist der Höchstbetrag, den die Versicherung bei einem Schaden zahlt; sie kann für Personen- und Sachschäden getrennt oder pauschal festgelegt sein.

Für alle Schäden eines Versicherungsjahres zusammen gilt laut Musterbedingungen die Jahreshöchstleistung, ein Vielfaches der Summe, das im Vertrag steht. Zwei Angebote mit gleicher Summe können im Jahr deshalb unterschiedlich viel zahlen.

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie bei jedem Schaden selbst tragen, falls sie vereinbart ist; sie steht im Versicherungsschein.

Eine Nachhaftung, also Schutz für Schäden nach Aufgabe oder Einstellung des Betriebs, gibt es laut Musterbedingungen nur, wenn sie besonders vereinbart ist; die Dauer in Jahren steht im Vertrag.

Nur Inhalt: Unterversicherung, Neuwert, Außenversicherung

Die Inhaltsversicherung ist die Versicherung für Einrichtung und Vorräte im Betrieb.

Ein Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung heißt laut Klauselmuster des GDV: Die Versicherung kürzt nicht, solange der Schaden unter den im Vertrag genannten Grenzen bleibt. Was Unterversicherung ist, steht im Artikel zur Summe im Vertrag.

Bei Einrichtung und Maschinen gilt laut Musterbedingungen der Neuwert als Versicherungswert, es sei denn, der Zeitwert liegt unter einem im Vertrag genannten Prozentsatz des Neuwerts; dann gilt der Zeitwert.

Außenversicherung bedeutet: Sachen sind auch außerhalb des Betriebs versichert. Laut Musterbedingungen gilt das, wenn nichts anderes vereinbart ist, vorübergehend und in Deutschland; auf Baustellen gelagerte Sachen sind darin nicht versichert. Dem Akkuschrauber ist es egal, ob er im Lager liegt oder auf der Baustelle. Dem Angebot nicht.

Vorsorge: ein Wort, zwei Bedeutungen

Vorsorge kann Verschiedenes heißen: in der Sachversicherung einen Zuschlag auf die Summe, in der Haftpflicht den Schutz für neu entstehende Risiken. Fragen Sie nach, was gemeint ist.

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Gleiche Form, gleiche Felder, dann der Preis: in dieser Reihenfolge.

Heute Abend, zehn Minuten: Legen Sie beide Angebote nebeneinander, gleichen Sie die sechs Felder ab und markieren Sie jeden Unterschied mit dem Textmarker. Die markierten Stellen geben Sie dem Anbieter oder Berater als Fragen mit.

Das kennen Sie von Ihren eigenen Angeboten: Der Quadratmeterpreis sagt erst etwas, wenn klar ist, welche Fläche gemeint ist. Bei einer Versicherung ist die Fläche das, was im Vertrag steht.

Gut zu wissen

  • Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026, keine individuelle Beratung. Grundlage sind das Gesetz und die unverbindlichen Musterbedingungen des Versichererverbands GDV zur Betriebshaftpflicht und zur Verbundenen Sach-Gewerbeversicherung (VSG). Die Musterbedingungen sind eine Empfehlung des Versichererverbands, echte Tarife können abweichen. Der Artikel empfiehlt kein Angebot.

Wenn Sie zwei Angebote in Ruhe nebeneinanderlegen möchten, vereinbaren Sie einen Termin mit André Tito, unverbindlich. Wie wir als Versicherungsmakler vergütet werden, steht in der Erstinformation.

Unverbindlich anfragen
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Quellen
  1. Versicherungsteuergesetz (VersStG 2021, Neufassung vom 27.04.2021, BGBl. I S. 874), § 1, § 3, § 4, § 5, § 6, § 7, https://www.gesetze-im-internet.de/versstg/__1.html, .../__3.html, .../__4.html, .../__5.html, .../__6.html, .../__7.html. Abruf: 19.10.2026.
  2. § 1, § 7, § 11, § 12, § 19, § 75, § 81, § 87 und § 210 VVG, https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__1.html, .../__7.html, .../__11.html, .../__19.html, .../__75.html, .../__81.html, .../__87.html, .../__210.html. Abruf: 19.10.2026.
  3. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Musterbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV, Stand laut Deckblatt: Oktober 2026, „Unverbindliche Bekanntgabe zur fakultativen Verwendung“), Ziffern A1-1, A1-3.1, A1-5, A1-9, A1-10, B1-1 bis B1-3, B2-1, https://www.gdv.de/resource/blob/6240/36855b2e54b41955ef52c9cfe1190ee5/02-avb-betriebs-und-berufshaftpflichtversicherung-2020-data.pdf. Abruf: 19.10.2026.
  4. GDV, Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Sach-Gewerbeversicherung (VSG 2010, GDV 1800, Version laut Deckblatt: 01.04.2014, unverbindliche Bekanntgabe), Teil B § 15 Nr. 3, § 17 Nr. 1, § 18 Nr. 4, § 19 Nr. 5, https://www.gdv.de/resource/blob/5968/df3ece81b898dd9debcf0e23c943013a/01-allgemeine-bedingungen-fuer-die-verbundene-sach-gewerbeversicherung-vsg-2010--data.pdf. Abruf: 19.10.2026.
  5. GDV, Klauseln für die Feuerversicherung (SK AFB 2010, GDV 0110, Version 01.06.2020), SK 1702, SK 1703, SK 2402, SK 2403, https://www.gdv.de/resource/blob/6234/1794135aea863a2cd129aeb963b6cc96/05-klauseln-fuer-die-feuerversicherung-sk-afb-2010--data.pdf. Abruf: 19.10.2026.
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