Beispiel: Ein Elektrobetrieb, ein Stammkunde, ein freier Nachmittag.
„Kannst du mir die Wärmepumpe gleich mit anschließen?“ Klar, kann man. Ein Handschlag, ein Kaffee, die Rechnung schreiben Sie gleich noch.
Monate später ein Wasserschaden an der Anlage. Am Telefon der Sachbearbeiter vom Versicherer, freundlich, mit einer einzigen Frage: „Stand diese Arbeit in Ihrem Vertrag?“
Die Antwort beginnt auf einer Seite Ihres Versicherungsscheins.
Hier steht, wo Sie diese Seite finden, wie Sie sie an einem Abend prüfen und wann Sie Änderungen melden.
Das Leistungsverzeichnis Ihres Vertrags
Die Betriebshaftpflicht ist die Versicherung für Schäden, die Sie bei Ihrer Arbeit anderen zufügen. Welche Arbeiten sie dabei meint, legt eine Liste im Vertrag fest.
Der Versicherungsschein ist das Papier zu Ihrem Vertrag. Ja, genau das Papier, das irgendwo zwischen Lieferschein und Kaffeetasse liegt. Darin stehen Betrieb, Summen, Laufzeit und Beitrag.
Dazu gehört, was Ihr Betrieb tut. Diese Liste der versicherten Tätigkeiten heißt Betriebsbeschreibung, und sie ist das Leistungsverzeichnis Ihres Vertrags.
Ändert sich etwas, kann ein Nachtrag dazukommen, ein Änderungsblatt zum Versicherungsschein.
Im Schadenfall kann deshalb die Frage auftauchen: Gehört die Arbeit, bei der der Schaden entstand, zu dem Betrieb, der im Vertrag steht? Wer vor dem Anbau der Wärmepumpe beim Versicherer nachgefragt hat, weiß, woran er ist.
Zehn Minuten, ein Stapel Rechnungen, ein Textmarker
Alles, was Ihr Betrieb tut, gehört in die Beschreibung. Auch eine Arbeit, die nur ab und zu vorkommt, kann zu einem Schaden führen.
Legen Sie die Betriebsbeschreibung aus Ihrem Versicherungsschein neben diese Unterlagen:
- Ihre Eintragung bei der Handwerkskammer oder Ihre Gewerbeanmeldung
- Ihre Rechnungen der letzten Monate
- Ihre Website und Ihre Angebote
Rechnungen sind ehrlich: Sie zeigen, was Sie wirklich gemacht haben, auch den Handgriff für den Stammkunden.
Dann gehen Sie diese Fragen durch:
- Hauptarbeit und Nebenarbeiten: Was machen Sie jeden Tag, und was kommt gelegentlich dazu?
- Handel: Verkaufen Sie auch Waren?
- Montage, Wartung, Reparatur: Bauen Sie nur ein, oder warten und reparieren Sie auch? Oder liefern Sie nur an?
- Eigene Produkte: Stellen Sie selbst etwas her?
- Subunternehmer: Geben Sie Arbeit an andere Betriebe weiter?
„Ich bin doch bei der Handwerkskammer eingetragen.“ Das stimmt, und es ist ein guter Vergleichswert.
Ihre Handwerkskammer führt eine Liste, in der Ihr Betrieb mit seinem Handwerk steht. Fehlt in Ihrer Betriebsbeschreibung etwas, das dort steht, ist das ein Grund nachzufragen. Die Eintragung ersetzt die Betriebsbeschreibung im Vertrag nicht von selbst.
Neue Arbeit? Erst anrufen, dann anschließen
Neue Arbeit kündigt sich selten an. Sie kommt als „Machst du mal eben?“
Sobald sich bei Ihrem Betrieb etwas ändert, lohnt ein Anruf: eine neue Tätigkeit, ein neuer Standort, mehr Mitarbeiter, ein höherer Umsatz. Fragen Sie Ihren Versicherer am besten vorher, ob und wie er die Änderung braucht.
Wer auf dem Gerüst plötzlich die doppelte Last lagert, fragt vorher den Gerüstbauer. Beim Vertrag heißt der Gerüstbauer Versicherer.
Zurück zur Wärmepumpe
Lesen, abgleichen, vorher fragen, in dieser Reihenfolge.
Heute Abend, zehn Minuten: Legen Sie die Betriebsbeschreibung neben Ihre letzten Rechnungen, haken Sie ab, was fehlt, und rufen Sie morgen Ihren Versicherer an.
Die Wärmepumpe läuft längst. Ob sie auch im Vertrag steht, verrät ein Textmarker.
Gut zu wissen
- Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026, keine individuelle Beratung. Grundlage sind das Gesetz und die unverbindlichen Musterbedingungen des Versichererverbands GDV. Ihr Vertrag kann abweichen. Was bei Ihnen gilt, steht in Ihrem Versicherungsschein und in den Bedingungen.
Wenn Sie Ihre Betriebsbeschreibung in Ruhe besprechen möchten, vereinbaren Sie einen Termin mit André Tito, unverbindlich. Wie wir als Versicherungsmakler vergütet werden, steht in der Erstinformation.
Unverbindlich anfragen- § 6 und § 19 Handwerksordnung (HwO), https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__6.html, https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__19.html. Abruf: 16.10.2026.
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Musterbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV, Stand laut Deckblatt: Oktober 2026, „Unverbindliche Bekanntgabe zur fakultativen Verwendung“), Ziffer A1-1, https://www.gdv.de/resource/blob/6240/36855b2e54b41955ef52c9cfe1190ee5/02-avb-betriebs-und-berufshaftpflichtversicherung-2020-data.pdf. Abruf: 16.10.2026.