Wer sich selbstständig macht, stößt auf eine lange Liste möglicher Versicherungen. Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz, Cyber, Inhalt, Betriebsunterbrechung: Jede davon kann nach Pflicht klingen. Das ist sie nicht immer. Dieser Überblick trennt, was wirklich vorgeschrieben ist, was Sie zuerst prüfen sollten und bei welchen Bausteinen sich ein genauer Blick lohnt.
Was vorgeschrieben sein kann
Ob eine Versicherung Pflicht ist, hängt von Branche, Beruf und Betrieb ab. Eine allgemeine Pflicht zur Betriebshaftpflicht für jedes Gewerbe gibt es nicht. Typische Fälle, in denen eine Versicherung vorgeschrieben ist:
- Krankenversicherung: Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss krankenversichert sein, gesetzlich oder privat (§ 193 Abs. 3 VVG). Ob und auf welchem Weg Sie als Selbstständiger gesetzlich versichert sein können, hängt unter anderem von Ihrer bisherigen Absicherung und davon ab, ob Sie hauptberuflich selbstständig sind (§§ 5, 9 und 10 SGB V). Die Pflegeversicherung gehört dazu: Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist in der sozialen Pflegeversicherung versichert, wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen (§ 1 Abs. 2, § 23 Abs. 1 SGB XI). Das ist eine persönliche Pflicht, keine betriebliche.
- Kfz-Haftpflicht: Der Halter eines Fahrzeugs mit regelmäßigem Standort im Inland muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten (§ 1 PflVG). Das gilt auch für Firmenwagen und Transporter.
- Berufshaftpflicht in bestimmten Berufen: Zum Beispiel schreibt das Berufsrecht Rechtsanwälten (§ 51 BRAO) und selbstständigen Steuerberatern (§ 67 StBerG) eine Haftpflichtversicherung vor. Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d GewO müssen für die Erlaubnis eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie nachweisen (§ 34d Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 GewO, Anforderungen in den §§ 11 bis 13 VersVermV).
- Gesetzliche Unfallversicherung: Beschäftigte sind kraft Gesetzes versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Unternehmer müssen ihr Unternehmen binnen einer Woche nach Beginn dem zuständigen Unfallversicherungsträger mitteilen, je nach Branche die Berufsgenossenschaft oder ein anderer Unfallversicherungsträger (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Das gilt auch, wenn Sie keine Mitarbeiter haben, denn Unternehmer ist, wem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht (§ 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII). Die Mitteilung gilt als erfüllt, wenn Sie Ihr Gewerbe innerhalb dieser Woche anzeigen (§ 192 Abs. 1 Satz 2 SGB VII). Der Unfallversicherungsträger kann darüber hinaus die für seine gesetzlichen Aufgaben erforderlichen Auskünfte und Unterlagen verlangen (§ 192 Abs. 3 SGB VII). Fragen Sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach, was sie von Ihnen braucht. Ob Sie sich als Unternehmer selbst versichern müssen oder freiwillig können, hängt von Branche, Satzung und teils vom Gesetz ab (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 und 9, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Kraft Gesetzes versichert sind zum Beispiel landwirtschaftliche Unternehmer, Hausgewerbetreibende und selbstständig im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 6 und 9 SGB VII).
- Sozialversicherung für Beschäftigte: Als Arbeitgeber melden Sie versicherungspflichtig Beschäftigte bei der Einzugsstelle an und zahlen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28a Abs. 1, § 28e Abs. 1 SGB IV).
Dazu kommt: Auftraggeber, Vermieter oder Förderstellen können vertraglich einen Nachweis verlangen, etwa über eine Betriebshaftpflicht. Das ist dann keine gesetzliche, aber eine vertragliche Pflicht. Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss, welche Nachweise in Ihrer Branche gefordert werden.
Was Sie zuerst prüfen sollten
- Betriebshaftpflicht: Schäden, die Sie bei Kunden oder Dritten verursachen, können schnell existenzbedrohend werden. Gerade bei Handwerk und Dienstleistung vor Ort sollten Sie sie zuerst prüfen. Bei Beratungsleistungen kommt zusätzlich eine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht in Betracht, weil reine Vermögensschäden nicht ohne Weiteres mitversichert sind (vergleiche A1-3.1 der GDV-Musterbedingungen).
- Absicherung Ihrer Arbeitskraft: Als Selbstständiger gibt es keinen Arbeitgeber, der weiterzahlt. Wie Sie das lösen, hängt von Gesundheit, Alter und Budget ab, hier lohnt sich ein individueller Blick.
- Inhalts- oder Geschäftsversicherung: Sinnvoll, wenn Sie teures Equipment, Waren oder Werkzeug haben, deren Verlust Sie ausbremst.
Bei welchen Bausteinen sich ein genauer Blick lohnt
Pakete mit vielen Bausteinen sind bequem, aber nicht jeder Baustein passt zu jedem Betrieb. Fragen Sie bei jedem Baustein nach, welchen konkreten Schaden er abdeckt und wie wahrscheinlich dieser bei Ihnen ist. Kandidaten für eine genaue Prüfung können Zusatzbausteine sein, die Sie gar nicht nutzen, doppelte Absicherungen und Rechtsschutz in Bereichen, die Sie nie betreffen. Ob eine Police für Sie entbehrlich ist, lässt sich aber nur anhand Ihres Betriebs beurteilen.
Checkliste zum Selbst-Durchgehen
- Welche Versicherung verlangt mein Berufsrecht oder meine Kammer?
- Was verlangen meine Auftraggeber oder mein Mietvertrag als Nachweis?
- Welcher Schaden würde mich finanziell am härtesten treffen, und ist er abgesichert?
- Zahle ich für Bausteine, die ich nicht nutze oder doppelt abgedeckt habe?
- Wer bezahlt den Berater, der mir das empfiehlt? Wie wir als Versicherungsmakler vergütet werden, steht in unserer Erstinformation.
- Gibt es zum empfohlenen Baustein Alternativen mit vergleichbarem Leistungsumfang, und was kosten sie?
Fazit
Nicht jede Versicherung ist Pflicht, und nicht jede freiwillige Versicherung ist überflüssig. Was zu Ihrem Betrieb passt, hängt von Branche, Risiko und Budget ab. Wenn Sie wissen möchten, wo Sie bei Ihrem Betrieb stehen, schauen wir gemeinsam und unverbindlich darauf.
Allgemeine Informationen, keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Welche Pflichten für Sie gelten, klären Sie verbindlich mit Kammer, Berufsgenossenschaft oder Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?
Nicht allgemein. Eine Berufshaftpflicht ist in bestimmten Berufen vorgeschrieben, etwa für Rechtsanwälte und Steuerberater. Ob für Ihren Beruf eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, regelt das jeweilige Berufs- oder Gewerberecht. Wo es keine Vorschrift gibt, ist die Betriebshaftpflicht freiwillig, kann aber von Auftraggebern vertraglich verlangt werden.
Muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
Ja, wenn Sie ein Unternehmen betreiben: Sie müssen es binnen einer Woche nach Beginn dem zuständigen Unfallversicherungsträger mitteilen (§ 192 Abs. 1 SGB VII), auch wenn Sie keine Beschäftigten haben. Die Mitteilung gilt als erfüllt, wenn Sie Ihr Gewerbe innerhalb dieser Woche anzeigen. Der Unfallversicherungsträger kann darüber hinaus die für seine gesetzlichen Aufgaben erforderlichen Auskünfte und Unterlagen verlangen (§ 192 Abs. 3 SGB VII). Fragen Sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach, was sie von Ihnen braucht. Welcher Träger zuständig ist, hängt von Ihrer Branche ab.
Brauche ich als Selbstständiger eine Krankenversicherung?
Ja. Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss grundsätzlich krankenversichert sein, gesetzlich oder privat (§ 193 Abs. 3 VVG).
Wo kann es zu doppelten Absicherungen kommen?
Doppelte Absicherungen können entstehen, wenn ein Paket Bausteine enthält, die Sie schon über einen Einzelvertrag abgedeckt haben. Um das zu erkennen, werden die vorhandenen Verträge nebeneinandergelegt und verglichen.
Gewerbe-Check: Wir gehen gemeinsam Ihre bestehenden Versicherungen und Ihren Betrieb durch, unverbindlich. Wie wir als Versicherungsmakler vergütet werden, steht in unserer Erstinformation.
Unverbindlich anfragen- § 193 VVG (Versicherungspflicht in der Krankenversicherung), https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html. Abruf: 14.10.2026.
- § 1 und § 23 SGB XI (Pflegeversicherung), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__1.html und /__23.html. Abruf: 14.10.2026.
- §§ 5, 9 und 10 SGB V (gesetzliche Krankenversicherung), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html, /__9.html und /__10.html. Abruf: 14.10.2026.
- § 1 und § 1a PflVG (Versicherungspflicht des Kfz-Halters), https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__1.html und /__1a.html. Abruf: 14.10.2026.
- § 51 BRAO (Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte), https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__51.html. Abruf: 14.10.2026.
- § 67 StBerG (Berufshaftpflichtversicherung der Steuerberater), https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__67.html. Abruf: 14.10.2026.
- § 34d Abs. 5 GewO (Versagung der Erlaubnis ohne Berufshaftpflicht), https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html, und §§ 11 bis 13 VersVermV, https://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/__11.html, /__12.html und /__13.html. Abruf: 14.10.2026.
- § 2, § 3, § 6, § 136 und § 192 SGB VII, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__192.html, /__136.html, /__2.html, /__3.html und /__6.html. Abruf: 14.10.2026.
- § 28a und § 28e SGB IV, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28a.html und /__28e.html. Abruf: 14.10.2026.
- GDV, Musterbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV, Stand November 2025, unverbindliche Empfehlung), A1-3.1, https://www.gdv.de/resource/blob/6240/36855b2e54b41955ef52c9cfe1190ee5/02-avb-betriebs-und-berufshaftpflichtversicherung-2020-data.pdf. Abruf: 14.10.2026.
- Erstinformation von Smarter Finanz, Stand 16.10.2026, https://www.smarterfinanz.de/erstinformation.