Beispiel: Ein Handwerksbetrieb mit einem Inhaber stellt zum ersten Mal jemanden ein. Der Handschlag ist gegeben, die Arbeitsschuhe stehen bereit, der Haken für die zweite Jacke ist angeschraubt.
Dann kommt die Frage hinter der Garderobe: Wer meldet das eigentlich wo an?
Hier steht, was Sie anmelden, was die Berufsgenossenschaft damit zu tun hat und was bei Krankheit und bei Schäden gilt.
Zuerst die Betriebsnummer
Jede Meldung enthält die Betriebsnummer Ihres Betriebs, die Sie elektronisch bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Betriebsnummer ist so etwas wie der Personalausweis Ihres Betriebs, nur ohne Foto.
Anmelden: eine Reihenfolge, kein Papierberg
Ein Mitarbeiter, der in der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig ist, wird bei Beginn der Beschäftigung bei seiner Krankenkasse angemeldet. Die Anmeldung gehört in die erste Lohnabrechnung nach dem Start, spätestens sechs Wochen nach Beginn.
In einigen Branchen, zum Beispiel im Baugewerbe, im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe und im Friseur- und Kosmetikgewerbe, muss der Beginn zusätzlich spätestens bei Arbeitsaufnahme gemeldet werden (Sofortmeldung), sie ersetzt die Anmeldung nicht.
Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlt der Arbeitgeber, auch den Teil, den der Mitarbeiter trägt.
Minijob und Mindestlohn: Zahlen mit Jahr
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 brutto 13,90 Euro je Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze darf der Verdienst regelmäßig 603 Euro im Monat nicht übersteigen (2026), ab dem 1. Januar 2027 sind es 633 Euro. Minijobber melden Sie nicht bei der Krankenkasse an, sondern bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Unfallschutz und Berufsgenossenschaft
Beschäftigte sind von Gesetzes wegen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, auch Minijobber. Versichert sind Unfälle bei der versicherten Tätigkeit und auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit und zurück.
Ihr Unternehmen muss der Berufsgenossenschaft binnen einer Woche nach Beginn mitgeteilt werden, ob mit oder ohne Mitarbeiter. Wie das läuft, steht im Artikel zur Berufsgenossenschaft.
Ändert sich die Art Ihres Unternehmens so, dass es für die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft eine Rolle spielen kann, oder ändern sich Grundlagen der Beitragsberechnung, teilen Sie das innerhalb von vier Wochen mit. Im Zweifel kurz bei der Berufsgenossenschaft nachfragen.
Wenn der Mitarbeiter krank wird
Wird ein Mitarbeiter ohne eigenes Verschulden durch Krankheit arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach vier Wochen ununterbrochenem Arbeitsverhältnis.
Betriebe mit in der Regel höchstens 30 Mitarbeitern bekommen von der Krankenkasse bis zu 80 Prozent des fortgezahlten Gehalts erstattet und zahlen dafür eine Umlage.
Und die Betriebshaftpflicht?
Laut den Musterbedingungen des Versichererverbands GDV sind Betriebsangehörige für Schäden mitversichert, die sie bei der Arbeit für den Betrieb verursachen.
Ausgeschlossen sind laut diesen Mustern Personenschäden, die Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten im Betrieb nach dem Sozialgesetzbuch VII sind, und Ihr Vertrag kann abweichen.
Zurück zur Garderobe
Betriebsnummer, Anmeldung, Unfallschutz, Krankheit: in dieser Reihenfolge.
Heute Abend, zehn Minuten: Sehen Sie nach, ob Ihr Betrieb schon eine Betriebsnummer hat. Fehlt sie, legen Sie die Unternehmensnummer aus dem Bescheid der Berufsgenossenschaft bereit und beantragen Sie die Betriebsnummer, am besten vor dem ersten Arbeitstag.
Der zweite Haken an der Garderobe hängt längst. Die anderen Haken stehen auf der Liste: Betriebsnummer, Anmeldung, ein Blick in den Versicherungsordner.
Gut zu wissen
- Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026, keine individuelle Beratung. Grundlage sind das Gesetz und die unverbindlichen Musterbedingungen des Versichererverbands GDV zur Betriebshaftpflicht. Ihr Vertrag kann abweichen.
Wenn Sie die Absicherung für Ihren ersten Mitarbeiter in Ruhe besprechen möchten, vereinbaren Sie einen Termin mit André Tito, unverbindlich. Wie wir als Versicherungsmakler vergütet werden, steht in der Erstinformation.
Unverbindlich anfragen- § 8, § 18i, § 28a, § 28e, § 28i Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18i.html, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28a.html, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28e.html, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28i.html. Abruf: 19.10.2026.
- § 6 und § 7 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV), https://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__6.html, https://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__7.html. Abruf: 19.10.2026.
- § 2, § 8, § 136a, § 192 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__192.html. Abruf: 19.10.2026.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), FAQ Unternehmensnummer, https://www.dguv.de/de/versicherung/unternehmensnummer/faq/index.jsp. Abruf: 19.10.2026.
- § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html. Abruf: 19.10.2026.
- § 1, § 7, § 9 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), https://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__1.html, https://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__7.html, https://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__9.html. Abruf: 19.10.2026.
- § 1 Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) vom 5. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 268), https://www.gesetze-im-internet.de/milov5/__1.html. Abruf: 19.10.2026.
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Musterbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV, Stand laut Deckblatt: Oktober 2026, „Unverbindliche Bekanntgabe zur fakultativen Verwendung“), Ziffer A1-2.1.2, https://www.gdv.de/resource/blob/6240/36855b2e54b41955ef52c9cfe1190ee5/02-avb-betriebs-und-berufshaftpflichtversicherung-2020-data.pdf. Abruf: 19.10.2026.
- Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Minijob im Gewerbe anmelden, https://www.minijob-zentrale.de/DE/minijob-anmelden/minijob-im-gewerbe-anmelden. Abruf: 19.10.2026.