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Allein im Betrieb: Müssen Sie zur Berufsgenossenschaft?

Inhaltlich geprüft und verantwortet von André Tito (Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Registernummer D-JOOT-NRHZP-02), Stand: Oktober 2026

Beispiel: Ein Betrieb mit einer einzigen Person, dem Inhaber. Das Gewerbe ist angemeldet, die Visitenkarten sind gedruckt, die Gewerbeanzeige ist abgeheftet.

Dann fragt jemand beiläufig: „Und die Berufsgenossenschaft?“

Man kennt das Wort. Man weiß nur nicht genau, ob es einen betrifft, wenn man allein arbeitet.

Hier steht, was das Gesetz sagt, wie Sie Ihren Träger finden und was für Sie als Inhaber gilt.

Kurz beantwortet

Mitteilen. Wer ein Unternehmen beginnt, muss es innerhalb einer Woche nach dem Start dem zuständigen Unfallversicherungsträger mitteilen. Das gilt auch, wenn Sie allein arbeiten und niemanden beschäftigen.

Träger. Welcher Träger zuständig ist, folgt aus Ihrer Branche, bei mehreren Bereichen aus dem Schwerpunkt, und Sie können ihn nicht aussuchen.

Inhaber. Ob Inhaber versichert sind, kann jeder Träger in seiner Satzung selbst regeln. Das ist etwas anderes als eine private Unfallversicherung.

Heute tun. Gewerbeanzeige heraussuchen und nachsehen, ob der Bescheid des Trägers mit der Unternehmensnummer vorliegt.

Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherungsträger?

Berufsgenossenschaft heißt der gewerbliche Träger, das Gesetz sagt Unfallversicherungsträger, weil es auch Unfallkassen und die landwirtschaftliche Kasse gibt. Wer „Unfallversicherungsträger“ fehlerfrei aus dem Stand sagen kann, hat sich eine Pause verdient.

Im Folgenden heißt die Stelle kurz „Träger“.

Die Woche nach dem Start

Ein Unternehmen beginnt rechtlich schon mit den vorbereitenden Arbeiten.

Die Mitteilung gilt als erfüllt, wenn Sie Ihr Gewerbe innerhalb der Wochenfrist bei der zuständigen Stelle anzeigen, zum Beispiel beim Gewerbeamt. Die Daten Ihrer Gewerbeanzeige gehen elektronisch an die gesetzliche Unfallversicherung, die sie an den zuständigen Träger weiterleitet.

Kommt nach der Gewerbeanzeige keine Post vom Träger, fragen Sie nach. Der Träger stellt seine Zuständigkeit durch einen schriftlichen Bescheid fest, auf dem Ihre Unternehmensnummer steht.

Wer ist mein Träger?

Ihren Träger finden Sie im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung unter „Branche ermitteln“. Branche ermitteln ist ein durchsuchbares Branchenverzeichnis.

Und Sie selbst, als Inhaber?

Beschäftigte sind kraft Gesetzes unfallversichert. Das Unternehmen ist beim Träger Mitglied. Ob Sie als Inhaber damit auch versichert sind, ist eine eigene Frage.

Ob Inhaber versichert sind, kann jeder Träger in seiner Satzung selbst regeln. Bei der BG BAU und bei der BGHM sind Inhaber nach deren Angabe nicht automatisch versichert, sie können sich freiwillig versichern. Die freiwillige Versicherung gibt es auf Antrag, sie beginnt am Tag nach dem Eingang des Antrags.

Gesetzlich oder privat: zwei verschiedene Dinge

Gesetzliche und private Unfallversicherung sind zwei verschiedene Dinge: Die gesetzliche gilt bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten der Versicherten, die private leistet nach Ihrem Vertrag. Eine private Unfallversicherung gilt laut GDV-Muster weltweit und rund um die Uhr.

Wenn sich etwas ändert

Ändert sich etwas, das für Zuständigkeit oder Beitragsberechnung wichtig sein kann, zum Beispiel die Art Ihrer Arbeit, teilen Sie es dem Träger binnen vier Wochen mit.

Zurück zum Ordner

Mitteilen, Träger finden, Bescheid aufbewahren: in dieser Reihenfolge.

Heute Abend, zehn Minuten:

  • Gewerbeanzeige heraussuchen: Start und Datum der Anzeige nebeneinanderlegen. Wer freiberuflich arbeitet, hat keine Gewerbeanzeige und meldet direkt beim Träger.
  • Nachsehen, ob der Bescheid des Trägers mit der Unternehmensnummer vorliegt, und ihn aufbewahren.
  • Fehlt er: den Träger im Serviceportal über „Branche ermitteln“ finden, Anmeldung dort online.
  • Beim Träger klären, ob Sie als Inhaber versichert sind oder sich freiwillig versichern können, und im Termin besprechen, wie das zur privaten Absicherung passt.

Der Bescheid Ihres Trägers gehört in den Ordner mit den Versicherungen, nicht in den mit der Aufschrift „Sonstiges“.

Gut zu wissen

  • Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026, keine individuelle Beratung. Aussagen einzelner Träger gelten nur für diesen Träger. Die Musterbedingungen des GDV zur privaten Unfallversicherung sind unverbindlich, Ihr Vertrag kann abweichen.

Wenn Sie Ihre gesetzliche und Ihre private Unfallabsicherung in Ruhe besprechen möchten, vereinbaren Sie einen Termin mit André Tito, unverbindlich. Wie wir als Versicherungsmakler vergütet werden, steht in der Erstinformation.

Unverbindlich anfragen
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Quellen
  1. § 192 SGB VII (Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__192.html. Abruf: 19.10.2026.
  2. § 136 und § 136a SGB VII (Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers; Unternehmernummer), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__136.html und https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__136a.html. Abruf: 19.10.2026.
  3. § 2, § 3, § 6, § 7 und § 8 SGB VII, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html, /__3.html, /__6.html, /__7.html und /__8.html. Abruf: 19.10.2026.
  4. § 121, § 122, § 130 und § 131 SGB VII (Zuständigkeit), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__121.html, /__122.html, /__130.html und /__131.html. Abruf: 19.10.2026.
  5. § 14 und § 55c GewO (Anzeigepflicht), https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55c.html. Abruf: 19.10.2026.
  6. § 3 GewAnzV (Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige), https://www.gesetze-im-internet.de/gewanzv_2014/__3.html. Abruf: 19.10.2026.
  7. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Zuständigkeit, https://www.dguv.de/de/versicherung/zustaendigkeit/index.jsp; Ein neues Unternehmen anmelden, https://www.dguv.de/de/versicherung/unternehmensnummer/anmeldung/index.jsp; FAQ Unternehmensnummer, https://www.dguv.de/de/versicherung/unternehmensnummer/faq/index.jsp; Berufsgenossenschaften, https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/bgen/index.jsp. Abruf: 19.10.2026.
  8. Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung, https://serviceportal-uv.dguv.de/ ; Unternehmen anmelden, https://serviceportal-uv.dguv.de/mapping/leistung?leistung=OZG-10 ; Branche ermitteln, https://serviceportal-uv.dguv.de/mapping/finder?tab=traeger&gruppenBezeichnung=ANABUM&leistung=OZG-10. Abruf: 19.10.2026.
  9. BG BAU, Informationen für die Unternehmensgründung, https://www.bgbau.de/themen/mitgliedschaft-und-beitrag/pflichtversicherung-fuer-unternehmen/informationen-fuer-die-unternehmensgruendung. Abruf: 19.10.2026.
  10. BGHM, Fragen zu Mitgliedschaft und Beitrag, https://www.bghm.de/unternehmer/fragen-zu-mitgliedschaft-und-beitrag; Versicherungsschutz, https://www.bghm.de/arbeitnehmer/versicherungsschutz. Abruf: 19.10.2026.
  11. GDV, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2020, Stand Juni 2025, unverbindliche Bekanntgabe), Ziffern 1.1, 1.2, 1.3, 2.1, https://www.gdv.de/resource/blob/6252/6fde83896927a4920772d713456a646d/01-allgemeine-unfallversicherungsbedingungen-aub-2020--data.pdf. Abruf: 19.10.2026.
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