Ein Auftraggeber kann vor Auftragsbeginn einen Nachweis der Betriebshaftpflicht verlangen. Dieser Beitrag erklärt, was damit gemeint sein kann, wer den Nachweis ausstellt, was bei öffentlichen Aufträgen gilt und welche Stolpersteine es gibt.
Was Auftraggeber verlangen können
Die Anforderungen unterscheiden sich von Auftrag zu Auftrag. Je nach Auftrag kann es um Folgendes gehen:
- die Höhe der Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- die Laufzeit, also ob die Versicherung bei Auftragsbeginn und während der Arbeit besteht
- die versicherte Tätigkeit, also ob Ihr Auftrag in der Betriebsbeschreibung vorkommt
- gegebenenfalls einen Nachweis, dass die Prämie bezahlt ist
Entscheidend ist, was in Ihrem Vertrag oder in den Vergabeunterlagen steht. Lesen Sie diese Stelle genau, bevor Sie unterschreiben.
Wer den Nachweis ausstellt und wie er aussieht
Eine Versicherungsbestätigung stellt der Versicherer aus. Wie die Bestätigung bei Ihrem Versicherer ausgestellt wird, erfahren Sie dort. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Versicherer beschreibt in einem Beitrag für IT-Dienstleister, dass seine Kunden mit den Vertragsunterlagen automatisch eine Versicherungsbestätigung erhalten, die Versicherungsumfang und Versicherungssummen bestätigt und Auftraggebern vorgelegt werden kann. Im Einzelfall, in der Regel nach Aufforderung des Auftraggebers, könne der Kunde eine Kopie der Police an den Auftraggeber schicken.
Eine Versicherungsbestätigung ist kürzer als die Police. Ob ein Auftraggeber damit auskommt, entscheidet er selbst. Wenn Sie über einen Makler versichert sind, fragen Sie dort nach, ob die Bestätigung für Sie beim Versicherer angefordert wird.
Öffentliche Aufträge
Bei öffentlichen Aufträgen regeln Vergaberecht und Vergabeunterlagen, was verlangt wird. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab den EU-Schwellenwerten (§ 106 Abs. 1 GWB) sagt § 45 der Vergabeverordnung (VgV): Der öffentliche Auftraggeber kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe verlangen (Absatz 1 Satz 2 Nr. 3). Als Beleg kann er den Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung fordern (Absatz 4 Nr. 2). Kann ein Unternehmen die geforderten Unterlagen aus einem berechtigten Grund nicht beibringen, kann es seine Leistungsfähigkeit durch andere Unterlagen belegen, die der öffentliche Auftraggeber als geeignet ansieht (Absatz 5). Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, prüft zunächst der Auftraggeber.
Für Bauaufträge gilt nach § 2 VgV im Übrigen Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). § 45 VgV gehört nicht zu den Teilen der VgV, die dort anzuwenden sind. Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und damit die VgV nicht (§ 106 Abs. 1 GWB, § 1 Abs. 1 VgV). Für diese Aufträge gibt es andere Vergaberegeln, die je nach Auftraggeber und Bundesland unterschiedlich ausfallen können. Lesen Sie die Anforderungen früh, denn bei Ausschreibungen gibt es Fristen für die Angebotsabgabe.
Wenn die Versicherungssumme nicht reicht
Verlangt der Auftraggeber höhere Summen, als Ihre Betriebshaftpflicht bietet, kommen je nach Fall drei Wege in Betracht:
- Die Summe in der bestehenden Versicherung erhöhen lassen.
- Eine Absicherung speziell für den Auftrag oder das Projekt besprechen.
- Bei privaten Aufträgen mit dem Auftraggeber über die geforderte Summe sprechen, wenn sie für den Auftrag außer Verhältnis erscheint. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte sind die Anforderungen in den Vergabeunterlagen festgelegt, und im offenen Verfahren wird über Angebote nicht verhandelt (§ 15 Abs. 5 VgV). Für Bauaufträge und für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte gelten andere Regeln. Fragen zu den Unterlagen klären Sie vor der Angebotsabgabe.
Klären Sie das vor der Auftragsannahme, nicht danach. Ihr Versicherer oder Makler kann sagen, was möglich ist und was es kostet.
Stolpersteine beim Nachweis
- Die Betriebsbeschreibung passt nicht zum Auftrag. Wenn die Tätigkeit, die der Auftrag verlangt, in Ihrer Betriebsbeschreibung nicht steht, nützt der schönste Nachweis wenig.
- Ein Nachweis gilt für den Zeitpunkt, zu dem er ausgestellt wurde. Änderungen danach kennt der Auftraggeber nicht.
- Ein Nachweis ist so gut wie der Vertrag dahinter. Zahlungsverzug und Änderungen im Betrieb, die das Risiko erhöhen und dem Versicherer nicht angezeigt werden, können den Versicherungsschutz gefährden (§ 37, § 38 VVG; § 23, § 24, § 26 VVG). Prämien pünktlich zahlen, Änderungen im Betrieb melden, Kündigungen im Blick behalten.
- Spät angefragt. Wer den Nachweis erst am Tag vor Arbeitsbeginn anfordert, riskiert Verzögerungen.
Checkliste zum Abhaken
- Steht im Vertrag oder in der Ausschreibung, welche Summen und welche Versicherungsarten verlangt werden?
- Passen meine Versicherungssummen zu dieser Anforderung?
- Steht die Tätigkeit dieses Auftrags in meiner Betriebsbeschreibung?
- Gilt die Versicherung für die gesamte Dauer des Auftrags?
- Habe ich die Bestätigung rechtzeitig beim Versicherer oder Makler angefordert?
- Haben meine Subunternehmer eigene Nachweise?
Allgemeine Informationen, keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Welche Anforderungen für Ihren Auftrag gelten, ergibt sich aus Ihrem Vertrag oder den Vergabeunterlagen. Bei Rechtsfragen zu einem konkreten Vergabeverfahren wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Wer stellt den Nachweis aus?
Der Versicherer. Wenn Sie über einen Makler versichert sind, fragen Sie dort nach, ob die Bestätigung für Sie angefordert wird.
Reicht eine Kopie der Police als Nachweis?
Nur, wenn Ihr Auftraggeber sie akzeptiert. Ein Auftraggeber kann ausdrücklich eine Versicherungsbestätigung verlangen. Fragen Sie im Zweifel beim Auftraggeber nach, was genau verlangt ist.
Wie lange gilt ein Nachweis?
Ein Nachweis gilt für den Zeitpunkt, zu dem er ausgestellt wurde. Wie lange ihn Ihr Auftraggeber akzeptiert, bestimmt er selbst. Bei längeren Aufträgen ist es sinnvoll, den Fortbestand der Versicherung zu belegen.
Was tun, wenn der Auftraggeber eine höhere Summe verlangt?
Sprechen Sie vor der Auftragsannahme mit Ihrem Versicherer oder Makler, ob sich die Summe erhöhen lässt oder eine Absicherung für das Projekt möglich ist.
Was gilt bei öffentlichen Aufträgen?
Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ab den EU-Schwellenwerten kann der öffentliche Auftraggeber nach § 45 VgV eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter Höhe verlangen und den Nachweis fordern. Für Bauaufträge und für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte gelten andere Regeln. Maßgeblich sind immer die Unterlagen des jeweiligen Verfahrens.
Sie brauchen einen Nachweis oder möchten Ihre Versicherungssummen prüfen lassen? Vereinbaren Sie ein Gewerbe-Gespräch, unverbindlich. Wie wir als Versicherungsmakler vergütet werden, steht in der Erstinformation.
Unverbindlich anfragen- § 45 Vergabeverordnung (VgV), Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/__45.html. Abruf: 14.10.2026.
- § 1, § 2 und § 15 VgV, https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/__1.html, /__2.html und /__15.html. Abruf: 14.10.2026.
- § 106 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__106.html. Abruf: 14.10.2026.
- § 23, § 24, § 26, § 37 und § 38 VVG, https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__23.html, /__24.html, /__26.html, /__37.html und /__38.html. Abruf: 14.10.2026.
- Hiscox, Versicherungsnachweis für Auftraggeber (Versicherungsbestätigung, Kopie der Police im Einzelfall), https://www.hiscox.de/blog/it-haftpflicht-versicherungsnachweis-fuer-auftraggeber/. Abruf: 14.10.2026. Hinweis: Beitrag eines Versicherers für IT-Dienstleister, hier nur als Beispiel für die Praxis einer Versicherungsbestätigung genutzt.