Smarter Finanz, Inhaber André Tito, berät Betriebe im Weser- und Leinebergland. Im Leinebergland arbeiten wir von Alfeld aus, im Weserbergland sind es Holzminden und Höxter. Dazu kommen Betriebe in und um Hildesheim und Hannover, die wir nicht zum Bergland zählen, aber ebenfalls beraten. Wir sind Versicherungsmakler: Kein Versicherer hat uns mit der Vermittlung betraut (§ 59 Abs. 3 VVG). Unsere Vergütung erhalten wir von Versicherern und Maklerpools. Diese Seite zeigt, wo wir beraten, welche Kammer und welche Handwerksvertretung für Ihren Betrieb in Frage kommt und wie eine Beratung abläuft.
Wo wir Betriebe beraten
Wir arbeiten von Alfeld (Leine) aus, im Homeoffice. Ein Ladenlokal oder Büro mit Kundenverkehr gibt es nicht. Dafür kommen wir in der Regel zu Ihnen in den Betrieb; auf Wunsch sprechen wir online.
- Leinebergland: Alfeld (Leine), Elze, Freden (Leine), Lamspringe, Sibbesse sowie Gronau (Leine), Duingen und Eime. So fasst der Weserbergland-Tourismus e. V. das Leinebergland zusammen.
- Weserbergland: Holzminden und Höxter. Beide Städte liegen an der Weser, Holzminden in Niedersachsen, Höxter in Nordrhein-Westfalen.
- In und um Hildesheim und Hannover: Diese beiden Städte zählen wir nicht zum Bergland. Wir beraten dort Betriebe ebenfalls von Alfeld aus.
Welche Kammer und welche Handwerksvertretung gibt es für Ihren Betrieb?
Welche Kammer für Ihren Betrieb zuständig ist, richtet sich nach dem Ort Ihrer Betriebsstätte, bei Höxter sogar nach dem Bundesland. In der Regel gehören Inhaber von Handwerksbetrieben und handwerksähnlichen Betrieben zur Handwerkskammer (§ 90 Abs. 2 HwO) und die übrigen Gewerbebetriebe, die zur Gewerbesteuer veranlagt sind, zur Industrie- und Handelskammer (§ 2 Abs. 1 IHKG). Hat ein Handwerksbetrieb auch einen nichthandwerklichen Betriebsteil, gehört er mit diesem Betriebsteil zusätzlich zur Industrie- und Handelskammer (§ 2 Abs. 3 IHKG). Wer ausschließlich einen freien Beruf ausübt oder wer Land- oder Forstwirtschaft oder ein damit verbundenes Nebengewerbe betreibt, gehört zur Industrie- und Handelskammer nur, soweit er im Handelsregister eingetragen ist (§ 2 Abs. 2 IHKG). Ob für landwirtschaftliche Betriebe daneben eine Landwirtschaftskammer in Betracht kommt, richtet sich nach Landesrecht, fragen Sie hierzu die Kammer. Die Kammerzugehörigkeit ergibt sich aus dem Gesetz. Die Mitgliedschaft in einer Handwerksinnung ist dagegen freiwillig (§ 58 Abs. 1 HwO). Die Kreishandwerkerschaft ist der Zusammenschluss der Innungen eines Stadt- oder Landkreises (§ 86 HwO); die Handwerkskammer kann eine andere Abgrenzung zulassen.
Kammern und Kreishandwerkerschaften nach Ort (Stand der Angaben: 14.10.2026)
| Ort | Industrie- und Handelskammer | Handwerkskammer | Kreishandwerkerschaft |
|---|---|---|---|
| Alfeld (Leine) | IHK Hannover, Geschäftsstelle Hildesheim | Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen | Hildesheim-Alfeld; geplant ab 1. Januar 2027: Hildesheim-Weserbergland mit Hauptsitz in Alfeld |
| Hildesheim | IHK Hannover, Geschäftsstelle Hildesheim | Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen | Hildesheim-Alfeld; geplant ab 1. Januar 2027: Hildesheim-Weserbergland |
| Holzminden | IHK Hannover, Geschäftsstelle Hildesheim (Ansprechpartner für die Landkreise Hildesheim und Holzminden) | Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen | Holzminden; geplant ab 1. Januar 2027: Hildesheim-Weserbergland mit einer Geschäftsstelle in Holzminden |
| Höxter (Nordrhein-Westfalen) | IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, Zweigstelle Paderborn + Höxter | Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld | Höxter-Warburg |
| Hannover (Stadt) | IHK Hannover | Handwerkskammer Hannover | Hannover |
Die Mitglieder der Kreishandwerkerschaften Hildesheim-Alfeld und Holzminden haben nach Angaben der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen und der Kreishandwerkerschaft Hildesheim-Alfeld (Stand 3. September 2026) beschlossen, sich zum 1. Januar 2027 zur Kreishandwerkerschaft Hildesheim-Weserbergland zusammenzuschließen. Sie soll 29 Mitgliedsinnungen mit rund 840 Mitgliedsbetrieben vertreten. Der Hauptsitz soll in Alfeld liegen, in Holzminden soll eine Geschäftsstelle bleiben. Die Spalte „Kreishandwerkerschaft“ nennt Organisationen des Handwerks, nicht Stellen von Smarter Finanz.
Gut zu wissen: Ihre Tätigkeit ist bei zulassungspflichtigen Handwerken in der Handwerksrolle (§ 6 HwO), bei zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben im Verzeichnis der Handwerkskammer (§ 19 HwO) und für stehende Gewerbe in der Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) festgehalten. Die Betriebsbeschreibung in Ihrer Betriebshaftpflicht sollte zu dem passen, was Ihr Betrieb tatsächlich tut, sonst kann der Versicherungsschutz gefährdet sein (§ 19 und § 23 VVG). Eintragung und Gewerbeanzeige sollten dazu stimmen. Für eine verbindliche Auskunft zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an Ihre Kammer.
Welche Betriebe wir beraten
Wir beraten unter anderem Handwerk und Bau, Pflege, Gastronomie, Landwirtschaft, Kfz-Betriebe und Reinigungsfirmen. Daneben haben wir auch Unternehmen aus anderen Branchen beraten. Für das Handwerk gibt es eine eigene Seite mit den Fragen, die für Handwerk und Bau typisch sind. Für die übrigen Branchen sprechen Sie uns einfach an.
Wie eine Beratung abläuft
- Kennenlernen. Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Risiken und Ihre Ziele.
- Bestandscheck. Wir prüfen, was Sie schon haben und ob es Lücken oder Doppelabsicherungen gibt.
- Vorschlag. Sie bekommen einen nachvollziehbaren Vergleich der berücksichtigten Angebote und entscheiden in Ruhe.
Wir legen unserer Beratung eine hinreichende Zahl von am Markt angebotenen Verträgen und Versicherern zugrunde. Wählen wir im Einzelfall eine eingeschränkte Auswahl, sagen wir Ihnen das vor Ihrer Vertragserklärung ausdrücklich und nennen Ihnen die berücksichtigten Versicherer (§ 60 Abs. 1 und 2 VVG).
Was wir nicht tun
Eine Rechtsberatung, die über die Beratung zu Versicherungsverträgen hinausgeht, und Steuerberatung bieten wir nicht an. Steuerliche Fragen setzen Sie mit Ihrem Steuerberater um, weitere Rechtsfragen gehören zu einem Rechtsanwalt. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Wo beraten Sie Betriebe, und wo nicht?
Wir beraten Betriebe im Weser- und Leinebergland, in Alfeld, Holzminden und Höxter, sowie in und um Hildesheim und Hannover. Liegt Ihr Betrieb woanders, schreiben Sie uns kurz. Wir sagen Ihnen offen, ob wir zu Ihnen passen.
Welche Kammer ist für meinen Betrieb zuständig?
Das richtet sich nach dem Ort Ihrer Betriebsstätte und danach, ob Ihr Betrieb ein Handwerksbetrieb ist: Handwerksbetriebe gehören in der Regel zur Handwerkskammer, andere Gewerbebetriebe zur Industrie- und Handelskammer, manche Betriebe zu beiden. Die Tabelle oben nennt die Kammern für Alfeld, Hildesheim, Holzminden, Höxter und Hannover. Für eine verbindliche Auskunft zur Mitgliedschaft fragen Sie Ihre Kammer.
Was unterscheidet einen Versicherungsmakler von der Agentur eines Versicherers?
Ein Versicherungsvertreter ist von einem Versicherer oder von einem anderen Versicherungsvertreter damit betraut, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (§ 59 Abs. 2 VVG). Das gilt auch, wenn er für mehrere Versicherer tätig ist. Ein Versicherungsmakler übernimmt die Vermittlung oder den Abschluss für den Auftraggeber, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein (§ 59 Abs. 3 VVG). Er muss seiner Beratung grundsätzlich eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Verträgen und Versicherern zugrunde legen. Das gilt nicht, soweit er den Versicherungsnehmer im Einzelfall vor Abgabe der Vertragserklärung ausdrücklich auf eine eingeschränkte Auswahl hinweist (§ 60 Abs. 1 VVG). Wir sind Makler. Wir erhalten unsere Vergütung von Versicherern und Maklerpools.
Wie läuft eine erste Beratung ab?
Sie schildern uns kurz Ihren Betrieb, wir vereinbaren einen Termin bei Ihnen im Betrieb oder online. Dort sprechen wir über Ihre Tätigkeiten, Ihre vorhandenen Verträge und offene Fragen. Danach prüfen wir den Bestand und machen Ihnen einen nachvollziehbaren Vorschlag.
Wie wird Ihre Beratung vergütet?
Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision (Courtage) vom Versicherer, die in der Prämie enthalten ist, sowie weitere Zuwendungen von Versicherern und Maklerpools. Eine gesonderte Vergütung, die Sie direkt an uns zahlen, gibt es nur, wenn wir sie vorab ausdrücklich mit Ihnen vereinbaren. Einzelheiten stehen in der Erstinformation.
Sie möchten wissen, wo Ihr Betrieb steht? Fragen Sie ein Gewerbe-Gespräch an. Das Gespräch ist unverbindlich. Wie wir als Versicherungsmakler vergütet werden, steht in der Erstinformation.
Unverbindlich anfragen- IHK Hannover, Kontakt und Geschäftsstellen (Geschäftsstelle Hildesheim für die Landkreise Hildesheim und Holzminden; Hauptsitz Hannover), https://www.ihk.de/hannover/hauptnavigation/wir-ueber-uns/kontakt. Abruf: 14.10.2026.
- Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, Informationen zur Handwerkskammer (Landkreise Hildesheim, Holzminden, Northeim, Göttingen), https://www.hwk-hildesheim.de/artikel/informationen-zur-handwerkskammer-24,0,1608.html. Abruf: 14.10.2026.
- Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, Pressemitteilung „Gemeinsam stärker: Kreishandwerkerschaften Hildesheim-Alfeld und Holzminden streben Fusion an“ (Fusion zum 1. Januar 2027), https://www.hwk-hildesheim.de/artikel/gemeinsam-staerker-kreishandwerkerschaften-hildesheim-alfeld-und-holzminden-streben-fusion-an-24,0,3606.html. Abruf: 14.10.2026.
- Kreishandwerkerschaft Hildesheim-Alfeld, Meldung vom 03.09.2026 zur Fusion, https://www.handwerk-hildesheim-alfeld.de/kreishandwerkerschaft/aktuelles/217/917-kreishandwerkerschaften-hildesheim-alfeld-und-holzminden-fus.htm. Abruf: 14.10.2026.
- IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, IHK-Mitgliedsunternehmen nach Kreisen (darunter Kreis Höxter), https://www.ihk.de/ostwestfalen/region-ostwestfalen/zahlen-daten-fakten/ihk-mitgliedsunternehmen-6763724, und Zweigstelle Paderborn + Höxter, https://www.ihk.de/ostwestfalen/ihre-ihk/kontakt/anfahrt-und-oeffnungszeiten/zweigstelle-paderborn-6790666. Abruf: 14.10.2026.
- Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, Handwerksfamilie (Kammerbezirk umfasst den Kreis Höxter), https://www.handwerk-owl.de/artikel/handwerksfamilie-ostwestfalen-lippe-35,0,107.html. Abruf: 14.10.2026.
- Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg, https://kh-hx.de/, und Kreishandwerkerschaft Hannover, https://www.kh-hannover.de/. Abruf: 14.10.2026.
- Handwerkskammer Hannover, Wer wir sind, https://www.hwk-hannover.de/artikel/wer-wir-sind-23,0,6450.html. Abruf: 14.10.2026.
- Weserbergland-Tourismus e. V., Das Leinebergland, https://www.weserbergland-tourismus.de/de/page/das-leinebergland/54752760/. Abruf: 14.10.2026.
- Wikipedia, Weserbergland (Holzminden und Höxter unter den Städten des Weserberglands), https://de.wikipedia.org/wiki/Weserbergland. Abruf: 14.10.2026.
- § 59 und § 60 VVG, https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__59.html und /__60.html. Abruf: 14.10.2026.
- Handwerksordnung (§ 6, § 19, § 58, § 86, § 90), https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__6.html, /__19.html, /__58.html, /__86.html und /__90.html; IHK-Gesetz (§ 2), https://www.gesetze-im-internet.de/ihkg/__2.html; § 14 GewO, https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html; § 19 und § 23 VVG, https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__19.html und /__23.html. Abruf: 14.10.2026.
- Erstinformation von Smarter Finanz, Stand 16.10.2026, https://www.smarterfinanz.de/erstinformation.