Das ist der zweite Teil. Beim endfälligen Darlehen zahlst du nur die Zinsen und sparst die Tilgung in einen ETF-Sparplan an. Am Ende löst der Verkaufserlös das Darlehen ab. Im ersten Teil steht, wie das funktioniert und was das Rechenbeispiel zeigt: 300.000 Euro, 25 Jahre, 4 Prozent Zins. Das sind Rechenwerte und kein Angebot.
Hier geht es um die Steuer. Und darum, was sich ändert, wenn du die Tilgung nicht in einem Depot, sondern in einer fondsgebundenen Rentenversicherung aufbaust.
Und die Steuer?
Beim Verkauf wird der Gewinn im Sparplan versteuert: 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag (§ 32d Abs. 1 EStG, § 3 Abs. 1 Nr. 5 und § 4 SolzG). Kirchensteuer kommt dazu, wenn du kirchensteuerpflichtig bist. Bei ETFs, die ihre Erträge nicht ausschütten, kann schon vorher ein Teil der Steuer anfallen, die Vorabpauschale (§ 18 InvStG). Beim Verkauf wird sie angerechnet. Hältst du die Anteile privat, bleiben bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge steuerfrei, die sogenannte Teilfreistellung (§ 20 Abs. 1 InvStG). Ob dein ETF als Aktienfonds gilt, steht in seinen Anlagebedingungen (§ 2 Abs. 6 InvStG). Bei Anleihe- oder Geldmarkt-ETFs gibt es die Teilfreistellung in der Regel nicht.
Bei Vermietung kannst du die Zinsen von den Mieteinnahmen abziehen, soweit du das Darlehen wirklich für die vermietete Immobilie verwendest (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und § 21 EStG). Beim endfälligen Darlehen bleibt die Schuld gleich. Bei gleichem Zinssatz bleiben dann auch die Zinsen gleich, die du ansetzen kannst, solange du vermietest. Ziehst du selbst ein oder verkaufst du die Wohnung, kann sich das ändern. Das hilft, gleicht die höheren Zinsen aber nur zum Teil aus, denn du sparst nur deinen Steuersatz auf den abziehbaren Betrag. Die Sparraten für den Sparplan gehören nicht zu den Werbungskosten. Bei einer Immobilie, die du selbst bewohnst, kannst du die Zinsen in der Regel nicht absetzen (§ 12 Nr. 1 EStG). Die Verbraucherzentrale rät Selbstnutzern aus Kostengründen zur direkten Tilgung.
Das ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Wie viel Steuer du zahlst, hängt von deiner Lage ab und kann sich ändern. Wie das Finanzamt dein Modell behandelt, klärt ein Steuerberater.
Es geht auch mit einer Versicherung
Statt eines ETF-Sparplans im Depot kann die Tilgung auch in einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit Kapitalauszahlung aufgebaut werden. Das Risiko bleibt: Auch die Police legt in Fonds an, der Wert kann schwanken und fallen. Eine garantierte Ablaufleistung gibt es nach Angaben der Verbraucherzentrale in der Regel nicht. Reicht das Geld am Ende nicht, bleibt das Darlehen in der restlichen Höhe fällig. Anders sind vor allem Steuer, Kosten und die Bank:
- Keine Steuer auf die Erträge, solange das Geld im Vertrag liegt. Die Vorabpauschale, die im Depot in Jahren mit Wertzuwachs anfallen kann, gibt es in der Police nicht (§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 InvStG). Im Depot ist sie keine zusätzliche Steuer. Sie zieht nur einen Teil der Steuer nach vorn und wird beim Verkauf angerechnet (§ 19 Abs. 1 InvStG). Der Vorteil der Police ist hier also vor allem, dass die Steuer später kommt.
- Halbe Besteuerung möglich. Wird die Police ab deinem 62. Geburtstag und nach mindestens zwölf Jahren ausgezahlt, wird nur die Hälfte des Gewinns versteuert, mit deinem persönlichen Steuersatz (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2, § 32d Abs. 2 Nr. 2 und § 52 Abs. 28 Satz 7 EStG). Bei einer fondsgebundenen Police bleiben außerdem 15 Prozent der Fondserträge steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG). Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer können dazukommen. Das gilt nur, wenn der Vertrag die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt. Erhöhst du den Beitrag nachträglich, zählt der Mehrbetrag steuerlich wie ein neuer Vertrag mit eigener Zwölfjahresfrist (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, Rz. 71).
- Dein Alter zählt. Zahlt die Police vor deinem 62. Geburtstag oder vor Ablauf der zwölf Jahre aus, gilt die Halbierung nicht. Dann wird der Gewinn mit der Abgeltungsteuer versteuert (§ 32d Abs. 1 EStG). Das ist meist mehr Steuer als bei einem Aktien-ETF im Depot. Läuft die Police bis zum Ende eines Darlehens über 25 Jahre, musst du beim Start mindestens 37 Jahre alt sein, damit du bei der Auszahlung 62 bist.
- Nettotarif. In einen Nettotarif ist keine Vermittlerprovision eingerechnet, also keine Abschlusskosten im Preis, die sogenannten Alpha-Kosten. Bei einer normalen Police holt sich der Versicherer sie in den ersten Jahren aus deinen Beiträgen. Dafür zahlst du die Vermittlung gesondert, mit einem Honorar, das vorab vereinbart wird.
- Banken kennen Policen. Mehrere große Banken nennen in ihren Unterlagen Lebens- und Rentenversicherungen als Tilgungsersatz, eine davon ausdrücklich auch fondsgebundene. Ob deine Bank eine Police oder ein Depot annimmt, erfährst du nur dort.
Aber die Police hat eigene Kosten, und der Steuervorteil ist nicht für jeden gleich groß. Je höher dein Steuersatz, desto kleiner ist er. Bei etwa 42 Prozent bleibt davon kaum etwas übrig. In unserer Beispielrechnung gleicht der Steuervorteil die Kosten der Police nur aus, wenn sie über die Fondskosten hinaus sehr niedrig sind: bei einem Steuersatz von 35 Prozent bis etwa 0,15 Prozent im Jahr zusätzlich. Auch ein Honorar für die Vermittlung gehört zu den Kosten der Police. Angenommen sind ein Aktien-ETF im Depot, 5 Prozent Rendite der Fonds nach Fondskosten, 25 Jahre Laufzeit und eine Auszahlung ab dem 62. Geburtstag, bei der Police ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, beim Depot ohne Vorabpauschale. Die 5 Prozent sind ein Rechenwert und keine Erwartung. Mit anderen Annahmen kommt anderes heraus: Rechnet man Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Vorabpauschale ein, liegt der Wert je nach Annahme zwischen etwa 0,1 und 0,2 Prozent. Weil die Auszahlung in einem einzigen Jahr anfällt, kann dein Steuersatz in diesem Jahr anders ausfallen als sonst. Ein Grund für die Police kann deshalb eher die Bank sein als die Steuer. Rechne beide Wege durch.
Gut zu wissen
- Allgemeine Informationen, Stand 30. Oktober 2026, keine individuelle Beratung zu Geldanlage oder Finanzierung, keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Die Beispielrechnung beruht auf Annahmen und sagt nichts über die künftige Entwicklung von Zinsen, Kursen oder Steuern. Steuerregeln können sich ändern, und wie viel Steuer du zahlst, hängt von deiner Lage ab. Maßgeblich sind die Unterlagen deiner Bank und deines Versicherers.
Wenn du eine Finanzierung in Ruhe durchdenken möchtest, buche einen Termin mit André Tito, unverbindlich. Wir vermitteln Immobiliardarlehen und sind dabei nicht an bestimmte Darlehensgeber gebunden. Wie wir als Immobiliardarlehens-, Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler vergütet werden, steht in der Erstinformation.
Termin buchen- Verbraucherzentrale, „Immobilienfinanzierung: Diese Modelle gibt es und das sollten Sie beachten“, Stand 31.10.2024, https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/immobilienfinanzierung-diese-modelle-gibt-es-und-das-sollten-sie-beachten-5801. Abruf: 30.10.2026.
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 12 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1, § 32d Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 28, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html (entsprechend __12, __20, __21, __32d, __52). Abruf: 30.10.2026.
- Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S. 1172) zur Besteuerung von Versicherungserträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG, in der Fassung der Änderungen bis zum 9. August 2019, Rz. 71, abgedruckt im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch 2024, Anhang 22a I, https://ao.bundesfinanzministerium.de/esth/2024/C-Anhaenge/Anhang-22a/I/anhang-22a-I.html. Abruf: 30.10.2026.
- Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG), § 3 Abs. 1 Nr. 5 und § 4, https://www.gesetze-im-internet.de/solzg_1995/__4.html (entsprechend __3). Abruf: 30.10.2026.
- Investmentsteuergesetz (InvStG), § 2 Abs. 6, § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, § 18, § 19 Abs. 1 und § 20 Abs. 1, https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/__18.html (entsprechend __2, __16, __19, __20). Abruf: 30.10.2026.