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Kfz-Versicherung wechseln: Bis wann musst du kündigen?

Inhaltlich geprüft und verantwortet von André Tito (Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Registernummer D-JOOT-NRHZP-02), Stand: Oktober 2026

Karte zum Kfz-Wechsel mit vier Kästen: Frist, Das brauchst du, Mehr als der Beitrag und Damit nichts schiefgeht. Stand 19. Oktober 2026.
Das Wichtigste auf einer Karte. Zum Speichern und Weitergeben: Beitragsformat oder Story-Format.

Der Versichererverband GDV hat die neuen Typklassen und Regionalklassen für 2027 veröffentlicht. In 304 Zulassungsbezirken mit mehr als 32 Millionen Autofahrenden bleibt die Regionalklasse in der Haftpflicht unverändert. Aus einer geänderten Typklasse allein lässt sich laut GDV nichts über deinen Beitrag sagen.

Ein guter Moment, den eigenen Vertrag anzuschauen.

Kurz beantwortet

Frist. Montag, 30. November 2026, wenn dein Versicherungsjahr am 1. Januar beginnt.

Zugang. Die Kündigung muss beim Versicherer ankommen, nicht nur losgeschickt sein.

Keine Lücke. Der neue Vertrag beginnt an dem Tag, an dem der alte endet.

Heute tun. Im Versicherungsschein nachsehen, wann dein Vertrag abläuft.

Frist und Kündigung

Die Kündigung muss laut Musterbedingungen spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer ankommen. Beginnt dein Versicherungsjahr am 1. Januar, ist das Montag, der 30. November 2026.

Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absenden (§ 130 BGB). Kündige so, dass du den Eingang belegen kannst, und lass dir den Eingang bestätigen.

Läuft dein Vertrag laut Schein nicht zum Jahreswechsel ab, ist dein Stichtag ein anderer: ein Monat vor dem Ablauf, der im Versicherungsschein steht.

Steigt der Beitrag durch eine Anpassungsklausel, kannst du einen Monat ab Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG).

Das brauchst du für den Vergleich

Das legst du bereit:

  • den Fahrzeugschein mit HSN und TSN (Hersteller- und Typschlüssel), daraus ergibt sich die Typklasse
  • deinen Wohnort, daraus folgt die Regionalklasse
  • die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) von Haftpflicht und Vollkasko
  • die Jahresfahrleistung und den Abstellort, etwa Garage oder Carport

Deinen Rabatt nimmst du meist mit, einen Schaden aber auch. Lass dir die SF-Klasse bestätigen.

Laut Musterbedingungen lohnen sich außer dem Beitrag diese Fragen: Wie lange nach der Erstzulassung wird der Neuwert ersetzt? Verzichtet der Tarif darauf, bei grober Fahrlässigkeit nach der Schwere des Verschuldens zu kürzen? Sind Tierbiss und Folgeschäden mitversichert?

Damit nichts schiefgeht

Als Halter musst du eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten (§ 1 PflVG). Darum beginnt der neue Vertrag an dem Tag, an dem der alte endet.

Die Kasko kann der neue Versicherer ablehnen, eine Haftpflicht nur in engen Fällen (§ 5 PflVG). Stell den Antrag früh.

Prüfe, ob dein Versicherungsschein da und die Kasko ab dem 1. Januar zugesagt ist, und zahle den ersten Beitrag pünktlich. Beim reinen Wechsel des Versicherers brauchst du laut GDV-Verbraucherseite keine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).

Erst die Annahme, dann die Kündigung, aber rechtzeitig.

Heute Abend, zehn Minuten: Hol Versicherungsschein und Fahrzeugschein heraus, notiere Ablaufdatum, SF-Klasse, Fahrleistung und Abstellort.

Die Kfz-Versicherung ist wie der Winterreifen-Termin: Wer früh dran ist, fährt ruhiger in den Dezember.

Gut zu wissen

  • Allgemeine Informationen, Stand 19. Oktober 2026, keine individuelle Beratung. Grundlage sind die unverbindlichen Musterbedingungen des GDV (AKB), Gesetze und Hinweise der Verbraucherzentrale. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

Wenn du das in Ruhe besprechen möchtest, buche einen Termin mit André Tito, unverbindlich. Wie wir als Versicherungsmakler vergütet werden, steht in der Erstinformation.

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Quellen
  1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Deckblatt „Stand: 13.10.2026“, unverbindliche Bekanntgabe), A.2.2, A.2.5, A.2.9, B.1, B.2, C.1, G.1, G.2, G.5, I.6, J.1, J.2 und Anhang 2, https://www.gdv.de/resource/blob/6178/ec39e06d2f552aca5f35f19277c94603/01-allgemeine-bedingungen-fuer-die-kfz-versicherung-akb-2015--data.pdf. Abruf: 19.10.2026.
  2. Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 40 (Fassung am Abrufdatum), https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__40.html. Abruf: 19.10.2026.
  3. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), § 1 und § 5 (Fassung am Abrufdatum), https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__1.html, https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__5.html. Abruf: 19.10.2026.
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 130, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__130.html. Abruf: 19.10.2026.
  5. GDV, Medieninformation „Deutschlandweit neue Regionalklassen für fast zehn Millionen Autofahrende“, 09.09.2026, https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/regionalklassen-2027-medieninformation-69824. Abruf: 19.10.2026.
  6. GDV, „Neue Typklassen für über 12 Millionen Autofahrer“, zuletzt aktualisiert 30.09.2026, https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/typklassen-kfz-versicherung-medieninformation-147618. Abruf: 19.10.2026.
  7. GDV, Verbraucherseite DIE VERSiCHERER, „Was ist eine eVB-Nummer?“, 15.05.2024, https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto/news/evb-nummer-142690. Abruf: 19.10.2026.
  8. Verbraucherzentrale, „Versicherungsvertrag kündigen: Wann das klappt und wie Sie vorgehen“, Stand 19.11.2025, https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/versicherungsvertrag-kuendigen-wann-das-klappt-und-wie-sie-vorgehen-5442. Abruf: 19.10.2026.
  9. Verbraucherzentrale, „Kfz-Versicherung überprüfen …“ (Titel hier gekürzt), Stand 08.10.2025, https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/kfzversicherung-ueberpruefen-und-mehrere-hundert-euro-sparen-11490. Abruf: 19.10.2026.
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